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Spenden über Privat-Charity werden üblicherweise als „persönliche Geschenke“ betrachtet 

und unterliegen damit in den meisten Fällen nicht der Einkommensteuer und die monatlichen Spenden sind nicht steuerlich abzugsfähig. Da Privat-Charity kein Gelder annimmt kann auch keine Spendenbescheinigungen an Spender versendet werden. Privat-Charity sendet nur einen reguläre Spendenbeleg via E-Mail an deine Spender. 

Es kann jedoch bestimmte Fälle geben, in denen die Einnahmen zu versteuern sind (je nach erhaltenem Betrag, Nutzung der Gelder usw.), daher solltest du diese in geeigneter Weise dokumentieren und den Rat einer Fachkraft in Steuerfragen einholen. Privat-Charity meldet deine Einnahmen zum Jahresende nicht als zu versteuerndes Einkommen an die Steuerbehörde und stellt auch keine zu Steuerzwecken zu verwendenden Dokumente aus. Da jede Situation anders ist und sich die Besteuerungsregeln von Zeit zu Zeit ändern können, können wir keine Steuerberatung anbieten.

Nach dem BGB § 516 ff handelt es sich bei einer Spende um eine unentgeltliche Zuwendung. Die Spende, egal ob es ein Geldbetrag ist oder ein Gegenstand, wird als Schenkung angesehen. „Unentgeltlich“ bedeutet, dass keine Gegenleistung durch den Spendenempfänger erbracht wird.

 

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, bei dem der/die Zuwendende eine*n andere*n aus seinem Vermögen bereichert und sich beide über die Unentgeltlichkeit einig sind. Der/die Beschenkte kann die Annahme übrigens auch verweigern.

Schenkungen sind grundsätzlich steuerpflichtige Vorgänge, wenn der Wert der Schenkung den persönlichen Freibetrag (z. B. Euro 20.000 bei Steuerklasse III) übersteigt. Eine Schenkung ist jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der/die Bedachte durch sie auf Kosten des/der Zuwendenden bereichert wird und kann also von jedem/r an jede/n – in gegenseitigem Einvernehmen – erfolgen. Wie bei der Spende muss die Zuwendung unentgeltlich erfolgen. D.h. es darf insofern keine Gegenleistung vorliegen.

Wann muss ich Schenkungsteuer zahlen?

Der Freibetrag einer Schenkung liegt bei 20.000 Euro pro Unterstützer innerhalb von 10 Jahren

Danach fällt eine Schenkungssteuer an. Dies ist abhängig von der Art und Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) der an der Schenkung beteiligten. Der Steuersatz variiert zwischen 7%-30% für nahe Verwandte und 15%-43% für entferntere Verwandte. Bei allen anderen beträgt der Steuersatz 30% für Schenkungen bis 6 Mio. Euro und 50% für alles darüber.

Bitte konsultieren Sie bei Bedarf eine*n Steuerberater*in.

Gibt es weitere Besonderheiten bei der Schenkung?

Wichtig ist noch der sog. 10-Jahreszeitraum: Maßgeblich für die Ermittlung der Schenkungsteuer ist immer der Erwerb von einem/einer bestimmten Schenker*in an eine*n bestimmte*n Beschenkte*n innerhalb von 10 Jahren. D.h., dass außerhalb des Zeitraums auch wiederholt im Rahmen der Freibeträge Vermögen übertragen werden kann. Z.B. bei Steuerklasse III im Jahr 01 Euro 19.000 und im Jahr 12 weitere Euro 18.000 (zusammen Euro 37.000).

Andererseits kann aber durch das Zusammentreffen zweier (oder mehrerer) Zuwendungen innerhalb des Zeitraums, die eigentlich unter den maßgeblichen Grenzen liegen, Schenkungsteuer ausgelöst werden: Steuerklasse III im Jahr 01 Euro 12.000 und im Jahr 06 Euro 10.000. Zusammen innerhalb von 10 Jahren also Euro 22.000.

Damit das Finanzamt auch weiß, dass es Schenkungsteuer festsetzen darf, sind Schenkungen anzeigepflichtig gem. § 30 ErbStG: Innerhalb von 3 Monaten muss dem Finanzamt die Schenkung mitgeteilt werden, sofern dies nicht bereits von einer Behörde erfolgt ist.

Fazit

Gibt es keine*n steuerbegünstigte*n Empfänger*in, bringen aber Zuwendungen zumindest bis 20.000 Euro auf keinen Fall steuerliche Nachteile mit sich.