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Das Portal Privat-Charity-Network ist 100% NonProfit.

Doch kein Netzwerk kommt ohne wichtige Regeln aus. Hier ein Auszug aus den Satzung, welches wir als wichtige Bausteine für den Erfolg unseres Netzwerkes ansehen:

Regel 1

Pro geschäftsfähige Person ab 16 Jahre, mit eigenem Konto und/oder eigenen weiteren Zahlungsoptionen, oder Firma ist eine Mitgliedschaft erlaubt. Wer sich nicht daran hält, riskiert die Kündigung und Löschung seiner Mitgliedschaften, unabhängig, ob diese monatliche Gewinne durch Spenden erzielen. Wir kontrollieren das, anhand der hinterlegten Daten und Zahlungsoptionen und der IP-Adresse. 

Firma: Juristische andere Personen des Privatrechts sind u.a.: eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien und eingetragene Genossenschaften. Die Firma / Gesellschaft / Verein muss ein eigenes Bankkonto haben, auf Firmennamen. Und wir können jederzeit eine Kopie der Eintragung anfordern.

Mir ist bekannt, dass ich nur Spendengewinne erziele, wenn ich mindestens ein Mitglied (Spender) über meinen personalisierten Sponsorlink, oder meine personalisierten Werbemittel werbe. Ich habe verstanden, dass ich passive monatliche Spenden über 4 Ebenen erhalte und ich jederzeit meine 4 Ebenen im Backoffice einsehen und verwalten kann.

Regel 2

Durch meine freiwillige Registrierung als Fördermitglied erkläre ich mich bereit, monatlich – bis spätestens zum 3.eines Monats – einen festen Spendenbetrag in Höhe von 50 € zu Spenden. Mitglieder die sich ab dem 6. registrieren, zahlen ihre erste Spende zwischen dem 01. und 05. im Folgemonat. Die monatliche Spende (50 €) wird zu gleichen Teilen zwischen jeweils 5 Spendenempfänger aufgeteilt.  Meine Spendenempfänger finde ich im Backoffice unter:  Empfänger 1 – Empfänger 2 – Empfänger 3 – Empfänger 4 – Empfänger 5. 

*CHF / * GBP / * USD und andere Fremdwährungen: Sende Geld und erhalte Geld zusätzlich zu deinem Bankkonto über Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH). Hier kannst du Konten in Fremdwährung verwalten und EUR senden. Mitglieder aus Ländern mit anderen Währungen, können die Spende monatlich in ihrer Währung senden. Der Gegenwert muss immer aktuell EUR 10,00 betragen.

Ich trage nach der Registrierung und meinem ersten Login, unter Meine Daten, meine Zahlungsoptionen für meine Spender, aus meinen 4 Ebenen, ein. Für alle Mitglieder, aus meinen 4 Ebenen, bin ich der Spendenempfänger und meine hinterlegten Zahlungsoptionen werden,dort jeweils im Backoffice, angezeigt.

Regel 3

Zwischen dem Spendenempfänger und dem Fördermitglied werden im Backoffice Kontaktdaten ausgetauscht (E-Mail, Zahlungsoptionen und optional Telefonnummer). Die zur Verfügung gestelletn Kontaktdaten dürfen nicht missbraucht werden, um unerlaubte Werbung oder sonstige Angebote zu senden. Kontaktdaten dürfen nur für Fragen und dem Austausch rund um Privat-Charity-Network untereinander genutzt werden.

Bei Missbrauch kann der Privat-Charity-Network Support angeschrieben werden und es erfolgt die Löschung der Mitgliedschaft. Unser Support kann entsprechende Nachweise anfordern.

Regel 4

Da jedes Mitglied das Recht hat, Kontodaten und Zahlungsoptionen zu ändern, schaue ich vor den monatlichen 5 Überweisungen an meinen Spendenempfänger (im Backoffice unter Bezahlung 1 – Bezahlung 2 – Bezahlung 3 – Bezahlung 4 – Bezahlung 5) nach, ob die Zahlungsoptionen und Kontonummern noch aktuell sind. Dafür ist jedes Mitglied selber verantwortlich. Absprachen untereinander können getroffen werden.

Mitgliedschaften können auch Dritten übergeben werden und sind auch vererbbar. Auch hier können sich Zahlungsoptionen ändern. 

Regel 5

Es gibt keine Spendenquittung für Teilnehmer in unserem sozialen Netzwerk. Wir können keine Spendenquittung ausstellen da wir – als Privat-Charity-Network –  keine Spendengelder entgegen nehmen. Die Fördermitglieder und Spendenempfänger unterstützen sich untereinander gegenseitig. Kein Teilnehmer darf von einem anderen Teilnehmer eine Spendenquittung verlangen. Wer das nicht akzeptiert, darf sich hier nicht registrieren.  

Regel 6

Bei Löschung der Mitgliedschaft wegen Nichtzahlung und bei möglichen geworbenen Mitgliedschaften in den dazugehörigen 3 Ebenen, wo die Mitgliedschaft als Spendenempfänger eingesetzt ist, verlieren diese Mitgliedschaften einen Spendenempfänger in ihrem Backoffice. Privat-Charity-Network wird dann, nach eigener Wahl, Spendenempfänger / Zahlungsempfänger einsetzen (eine P-C-N Support Mitgliedschaft). Mitglieder bleiben immer in ihren bestehenden Ebenen.  Somit ist immer die monatliche Spende in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen, aufgeteilt an 5 Spendenempfänger zu je EUR 10,00 monatlich. Gleiches gilt, wenn die Mitgliedschaft selbst gelöscht wird. 

Hat eine gelöschte Mitgliedschaft in den eigenen 4 Ebenen Mitglieder gehabt, bleiben diese Mitglieder in den Ebenen wo sie sind und zahlen wie bisher an die zwei anderen Spendenempfänger. Und an den neuen Spendenempfänger, von Privat-Charity-Network. Es wird nur ein Zahlungsempfänger eingesetzt, in der Ebene bleibt der Platz leer. Die Zuordung in die unteren Ebenen ist unterbrochen. 

Somit kann auch unter Bezahlung 1 – Bezahlung 2 – Bezahlung 3 – Bezahlung 4 – Bezahlung 5 ein Spendenempfänger mehrfach auftauchen als Zahlungsempfänger (eine P-C-N Support Mitgliedschaft). Auf die 5 Spendenempfänger (Upline) hat kein Mitglied Einfluss. Dieses Procedere stellt sicher, dass jede Mitgliedschaft 5 x 10 Euro Spende monatlich zu zahlen hat. Das schließt Missbrauch im Umgang mit der Mitgliedschaft aus. Die Spende 5 x 10 Euro ist somit die Basis der Mitgliedschaft und entscheidend für die monatlich steigenden Einnahmen ist nicht die Zahlung des sozialen Beitrages pro Mitgliedschaft, sondern der Aufbau des eigenen Spenden Netzwerkes über die Ebene 1. Diese Regel und AGB akzeptiert jedes Mitglied mit Registrierung. 

Die Support Mitgliedschaft, die wir als Zahlungsempfänger einsetzen, führt für uns eine Liste und sendet uns dann die Mitglieder ohne Zahlung. Diese Kontrolle ist wichtig, da wir somit tausende „Datenbankleichen“ aussortieren können. 

Die Zahl der Mitglieder, wo wir einen Zahlungsempfänger automatisiert einsetzen ist so gering, nicht der Rede wert. Spenden an den eingesetzten Zahlungsempfänger bei Kündigungen, werden zu 100% freiwillig für soziale Zwecke eingesetzt. Mitglieder haben kein Mitspracherecht und kein Recht zur Einsicht der Spenden. 

Jede Mitgliedschaft hat 5 Spendenempfänger. Jeder der 5 Spendenempfänger kann das Procedere mit Fristsetzung, bis hin zur Kündigung, einleiten, wenn seine monatliche Spende in Höhe von EUR 10 nicht bis zum 3. bezahlt wurde. Selbst, wenn die anderen 2 Spendenempfänger bezahlt wurden, müssen sie das Procedere mit Fristsetzung, bis hin zur Kündigung, akzeptieren. 

Bei einer Kündigung und Löschung entfallen alle Ansprüche der gekündigten Mitgliedschaft und natürlich entfällt die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Spende, an 5 Spendenempfänger jeweils EUR 10.  

Regel 7

Ich kontrolliere monatlich meine Spendeneingänge und gleiche diese mit meinen Spendern aus meinen 4 Ebenen ab. Ich werde den Hinweis im Backoffice lesen: Erklärung Backoffice 

Automatische Fristsetzung zur Zahlung, kann monatlich ab dem 4. genutzt werden. Unter Meine Ebenen – Klick auf die Zahl / Anzahl neben der Ebene. Jetzt erscheinen die Mitglieder und zur Fristsetzung den Link „Nachricht senden“ klicken. Es erfolgt die Erinnerung mit Fristsetzung an den Spender, der nicht gezahlt hat. Der Spendenempfänger bekommt eine Bestätigung. Es wird immer im internen Postfach und extern an die hinterlegte E-Mail zugestellt. 

Regel 8

Im Backoffice unter Meine Daten, kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft jederzeit selbst löschen. Bei Löschung, aus welchem Grund auch immer, kann die Mitgliedschaft nicht mehr hergestellt werden. Alle hinterlegten Daten sind dann gelöscht. 

Diese 8 Regeln sind alles, was Mitglieder für ihren Erfolg benötigen. Haltet euch an diese 8 Regeln und unser Netzwerk wird für immer und weltweit Mitglieder finanziell unabhängig machen. Diese Regeln sind Bestandteil der AGB, die jeder Teilnehmer bei Registrierung akzeptiert.